Wasser

Wasserversorgung

 

Die Wasserversorgung ist in Rheinland-Pfalz Pflichtaufgabe der Kommunen. Den kreisfreien Städten, verbandsfreien Gemeinden und den Verbandsgemeinden obliegt die Versorgung der Bevölkerung mit Trink- und Brauchwasser.
Rechtsgrundlage ist das Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz. Die Kommunen haben die Möglichkeit, sich zur Erfüllung ihrer Pflicht Dritter zu bedienen oder die Wasserversorgung auf private Dritte zu übertragen. Dies erklärt die vielfältigen Versorgungsstrukturen und Zuständigkeiten. Neben Ortsgemeinden, die Träger der Wasserversorgung sind, gibt es zur Wasserversorgung gebildete Zweckverbände, Zweckvereinbarungen zwischen Gebietskörperschaften, Wasservereine und Wassergenossenschaften sowie kommunale Werke in privatrechtlicher Form.

Um dauerhaft eine ausreichende Versorgung mit Trinkwasser gewährleisten zu können, sind langfristige Maßnahmen zur Sicherung der Wasserversorgung erforderlich.

Hierzu gehören u. a.
-die Festsetzung von Wasserschutzgebieten,
-schonende Bewirtschaftung des Grundwasservorkommens,
-Biotopschutz im Einzugsbereich von Wassergewinnungsanlagen,
-Entschärfung bzw. Abschirmung von Schadstoffquellen.

Zum Grundwasserschutz gehört aber auch die Förderung von Wassersparmaßnahmen und der Grundwasserneubildung durch
-die gezielte Beratung über die sparsame Verwendung von Trinkwasser,
-die Förderung der Regenwassernutzung,
-die Verminderung von Wasserverlusten,
-die Entsiegelung befestigter Flächen.