Rückstau in der Kanalisation
Was ist Rückstau?
Rückstau in der Kanalisation entsteht, wenn
- die anfallende Abwassermenge das Leistungsvermögen der Kanalisation übersteigt, z.B. bei Starkregen;
- sperrige Stoffe durch unsachgemäßen Umgang in die Kanalisation gelangt sind und zu Verstopfungen führen;
- Abwasserpumpen versagen;
- planmäßige Reinigungsarbeiten durchgeführt werden;
- Bauarbeiten an Abwasseranlagen durchgeführt werden.
Deshalb sind angeschlossene Grundstücke wirkungsvoll und dauerhaft gegen schädliche Folgen von Rückstau zu sichern.
Beispiel: Bei sommerlichen Wolkenbrüchen kann die Kanalisation die Wassermassen nicht immer vollständig aufnehmen und ableiten. Der Wasserspiegel kann dann in einzelnen Kanalstrecken oder Netzteilen, in Einstiegsschächten, den Hausanschlusskanälen bis zur Rückstaueben ansteigen.
Wer hat sich gegen Rückstau zu sichern?
Alle unterhalb der Rückstauebene liegenden Keller, Waschküchen, Heizungskeller bzw. Abläufe aus Waschbecken und Badewannen sind bei Rückstau in der Kanalisation gefährdet, wenn dem nicht durch den Einbau von entsprechenden Rückstausicherungen entgegen gewirkt wird. Aus all diesen Ablaufstellen kann Abwasser in das Untergeschoß eindringen. Die Folgen sind nicht selten hohe Schäden an Gebäuden und Hausrat. Das Abpumpen des Wassers und die Behebung der Schäden verursachen viel Arbeit und erhebliche Kosten. Versicherungen und die VG Dudenhofen, Abwasserentsorgung kommen für Schäden, die durch fehlende bzw. nicht funktionstüchtige Rückstausicherungen entstehen, nicht auf! Als Hausbesitzer sind Sie gegenüber Ihren Mietern haftbar. Die Versicherungen können Entschädigungen einschränken und sogar ablehnen, wenn die Grundstücksentwässerung nicht den Regeln der Technik entspricht.
Wie schützt man sich gegen Rückstau und was sagen die technischen Bestimmungen?
Nach DIN 1986 müssen Entwässerungsanlagen, wie z.B. Bodenabläufe, Waschbecken, Waschmaschinen, Duschen usw., die tiefer als die Rückstauebene liegen (in der Regel unter Straßenoberkante), wirkungsvoll dauerhaft gegen Rückstau gesichert werden.
Nach den technischen Bestimmungen für den Bau von Grundstücksentwässerungsanlagen (DIN 1986) und der Abwassersatzung sind alle unter der Rückstauebene liegenden Abläufe durch dicht schließende Absperrvorrichtungen zu sichern.
1. Alle über der Rückstauebene liegenden Entwässerungsgegenstände sind mit natürlichem Gefälle (Schwerkraftprinzip) zu entwässern. Das Abwasser dieser Entwässerungsgegenstände darf nicht über Rückstauverschlüsse und nur in Ausnahmefällen über Abwasserhebeanlagen abgeleitet werden.
2. Schmutzwasser bzw. Niederschlagswasser von Flächen unterhalb der Rückstauebene darf der öffentlichen Kanalisation nur über eine automatisch arbeitende Hebeanlage rückstaufrei (Heben über die Rückstaueben, Rückstauschleife) zugeführt werden.
Vor dem Schaden klug sein!
Haben Sie einen Rückstau im Haus, dann haben Sie keine Rückstausicherung oder die vorhandene funktioniert nicht. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, eigenverantwortlich für Abhilfe zu sorgen.
Die Rückstausicherung ist nichts für den Heimwerker!
Fragen Sie unbedingt einen Fachmann- einen Installateur, Architekten oder Ingenieur für Haustechnik, der den entsprechenden Fachkundenachweis besitzt.
Wie jede technische Anlage, muss auch die Entwässerungsanlage mit ihren Schutzvorrichtungen regelmäßig und sorgfältig gewartet sowie gereinigt werden, nach DIN 1986 zweimal pro Jahr. Nur so kann eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit der Entwässerungsanlage gewährleistet werden.
Wir beraten Sie gerne!
Bei Fragen zu diesen Themen wenden Sie sich bitte an die VG Dudenhofen Abwasserentsorgung,
Herr Möhler, 06232/656-132 oder Herr Schuster, 06344/3332