Ausschreibungen & Aufträge
BEKANNTMACHUNG VERGEBENER AUFTRÄGE NACH VOB UND UVgO
Nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A sowie der Unterschwellenvergabeordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungen (UVgO) hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung über jeden vergebenen Auftrag ab bestimmten Auftragswerten im Internet zu informieren.
Für folgende Vergaben sind dabei Angaben zu veröffentlichen:
Vergabe von Bauleistungen gemäß § 20 VOB/A:
- Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bei einem Auftragswert
von über 25.000 € ohne Umsatzsteuer,
- Freihändige Vergaben bei einem Auftragswert
von über 15.000 € ohne Umsatzsteuer,
jeweils für die Dauer von 6 Monaten
Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen gemäß § 30 UVgO:
Aufträge nach einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb, die einen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigen.
Jeweils für die Dauer von 3 Monaten
Nachfolgend finden Sie unter "Vergebene Aufträge" Angaben zu den vergebenen Aufträgen, die unter diese Regelungen fallen.