Ausschreibungen & Aufträge

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BEKANNTMACHUNG VERGEBENER AUFTRÄGE NACH VOB UND UVgO

Nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A sowie der Unterschwellenvergabeordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungen (UVgO) hat der Auftraggeber nach Zuschlags­erteilung über jeden vergebenen Auftrag ab bestimmten Auftragswerten im Internet zu informieren.

Für folgende Vergaben sind dabei Angaben zu veröffentlichen:

Vergabe von Bauleistungen gemäß § 20 VOB/A:

- Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bei einem Auftragswert 
   von über 25.000 € ohne Umsatzsteuer,
- Freihändige Vergaben bei einem Auftragswert
   von über 15.000 € ohne Umsatzsteuer,
 jeweils für die Dauer von 6 Monaten

Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen gemäß § 30 UVgO:

Aufträge nach einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb, die einen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigen.
Jeweils für die Dauer von 3 Monaten

Nachfolgend finden Sie unter  "Vergebene Aufträge" Angaben zu den vergebenen Aufträgen, die unter diese Regelungen fallen.