Der Heilsbrucker Klosterhof (Klosterförsterei)
1230 bildete ein Grundstück von nicht unbeträchtlicher Größe, genannt „stritaker“ den Grundstock für das spätere, recht wohlhabend gewordene Kloster Heilsbruck. Dieses, hauptsächlich aus Eichen bestehende Waldgebiet, scheint dem Kloster immer von hohem 'Wert gewesen, zu sein, da es - anders als andere Güter - nie aus der Hand gegeben wurde. Als Pfleger wurde durch das Kloster ein Klosterschütze oder Förster bestellt. Der erste bekannte Förster ist der Velten Münch (1552). Dieser wurde alljährlich am Gerichtstag der Gemeinde neu in Pflicht genommen.
1617 wird als Förster der Schultheiß der Gemeinde Hans Han angeführt. Er erhielt als Entlohnung für seine Dienste alljährlich zu Weihnachten 6 Gulden, 1 Albus und 4 Pfennige. 2 1/2 Ohm Wein sowie 2 Malter Korn. Sein Wohnhaus, bzw. die Klosterförsterei war das heute noch stehende Fachwerkhaus gegenüber der Kirche. Wahrscheinlich war er der letzte Förster des Klosters in Harthausen. Nach Übergang des Klosters in kurpfälzische Hände, ging die Betreuung des „Streiackerwaldes“ in die Hände des kurpfälzischen Jägers in Schwegenheim über.
Erste Hinweise über den Klosterhof im Dorf Harthausen entnehmen wir einer Urkunde des Jahres 1377. Hierin verpflichtet das Germanstift als „Zehntherr“ die Nonnen, das auf der KIosterwiese geerntete Heu für den Klosterhof in Harthausen zu verwenden. Dafür sollte dieses Heu gemäß der Übereinkunft von 1264 zehntfrei bleiben. Sollte es allerdings aus der Mark von Harthausen herausgeführt werden, so müsste davon Zehnt entrichtet werden. In einer Urkunde des Jahres 1487 wird Adam Langhans als Hofmann des KIosterhofes zu Harthausen genannt.
1469 schlichtet der kurpfälzische Landschreiber Niclaus Brechte! einen Streit zwischen den Gemeinden Harthausen und Hanhofen einerseits und dem Kloster Heilsbruck andererseits. Beide Parteien vergleichen sich dahingehend, dass das Kloster Heilsbruck berechtigt sein solle, das Vieh des KIosterhofes zu Harthausen zusammen mit dem Gemeindevieh im Wald, genannt „Sewe“, weiden zu lassen. Allerdings sollte das Kloster die von den Gemeinden angeordnete Hegung des Waldes respektieren. Ferner sollte das Kloster berechtigt sein, „für den Weydgang, welches es den Hanhofern in seinen Buschen, genannten Forst gewährt, sein Vieh durch die Hanhofener Allmende in raschem Tempo durchzutreiben“. Dieser Weg nach Hanhofen übrigens, diente schon seit frühester Zeit sowohl der Gemeinde Harthausen als auch dem Kloster als Pfad, auf dem das Vieh auf die Weiden getrieben wurden. Die alte Bezeichnung „Viehweg“ hält noch heute diese Erinnerung wach.
Ende des 15. Jahrhunderts wurde der Klosterhof dem Schultheißen von Harthausen m Bestand gegeben. Die Verleihung geschah wahrscheinlich 1492. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Besitz des Klosters einen beachtlichen Stand erreicht. 1495 treten Streitigkeiten mit der Gemeinde Gommersheim auf. In der Gemarkung dieser Gemeinde lagen Wiesen des Konventes, auf denen Vieh des Harthausener Klostergutes weidete. Anstatt Bodenzins dafür zu entrichten, lieferte bis zu diesem Jahr das Kloster am Pfingstmontag 52 Laibe Brot und ebensoviel Käse aus dem Klosterhof an die Gemeinde Gommersheim.
1514 wurde das Harthausener Hofgut den Harthausener Bauern in Erbbestand gegeben. Es hatte die Größe von 625 ½ Morgen Ackerland, 73 Morgen Wiesen und Hecken, dazu der Klosterhof im Dorf, Ställe, Scheunen, Schäfereien, Fischwasser und Eiche-Rechte im Streitackerwald. Von diesem Erbbestandsgut ausgenommen war der Streitackerwald, samt den darin liegenden Weiden (Atzweiden genannt), ferner die Wiesen, „Beel“ genannt, die Dorfwiese, die Klosterwiese und der Forstwald, samt den zugehörigen Wiesen in der Hanhofer Gemarkung. Diese Stücke wurden durch das Kloster selbst genutzt, bzw. verpachtet.
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