Balkonkraftwerk-Förderung

Ab 01.02.2024 wird die Neuanschaffung von Balkonkraftwerken (steckbare Solarmodule mit der gesetzlichen Leistung eines Wechselrichters an einem angeschlossenen Stromkreis) an zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden oder Wohneinheiten in der Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen gefördert.

Die Förderung beträgt je Haushalt einmalig 100 € für ein Balkonkraftwerk.

Gefördert werden die Anschaffungskosten für Solarmodule und Wechselrichter sowie elektrische Bauteile, Halterungen, Befestigungen und die Elektroarbeiten durch den Fachbetrieb. Alle anzuwendenden Normen (insbesondere einschlägige VDE-Normen) für festinstallierte Stromerzeugungsgeräte müssen erfüllt werden.

  • a) Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden, die eine Originalrechnung mit Kaufdatum ab 01.02.2024.
  • b) Nachweisfoto zum installierten Balkonkraftwerk an der Immobilie.
  • c)  Bei Mieterinnen und Mieter ist zusätzlich die schriftliche Einverständniserklärung des/der Immobilieneigentümers/-in beizufügen.

FAQ Balkonraftwerke

Hinweis zur Anmeldepflicht im Marktstammdatenregister:  

Seit April 2024 wurde die Registrierung im Marktstammdatenregister für die Bürger*innen vereinfacht.
Die neue Registrierungshilfe mit Stand ab 01.04.2024 finden Sie im Downloadbereich.


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