Stundung von Forderungen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Für die Stundung kommunaler Forderungen wenden sie sich bitte unmittelbar an die Stadt- / Gemeindekasse der zuständigen Körperschaft.


    Für die Gewährung einer Stundung ist ein förmlicher Antrag erforderlich.

    Dieser wird von vielen Kommunen, die das rlpDirekt-Formularsystem nutzen als Online-Formular angeboten. Wechseln Sie dazu zunächst auf die gewünschte Kommune (Regionalisierung) und wählen dann den Menüpunkt "Formulare" aus

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen

Zuständige Abteilungen