Elektronische Kommunikation
Leistungsbeschreibung
LeistungsbeschreibungVirtuelle Poststelle
Die elektronische Kommunikation zwischen Unternehmen, Bürgern und Verwaltung ist gesetzl. im Signaturgesetz und bspw. dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) §3a geregelt.
Bei einfachen Formularen
und einfachen E-Mails kann die Kommunikation noch per mail erfolgen.
Sobald allerdings eine Unterschrift gefordert ist muss dies bereits unter
Einbeziehung von Signaturtechnologie (Signaturkarte und Software) erfolgen.
Zur sicheren elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung wird im Land Rheinland-Pfalz eine landesweite Lösung eingesetzt: Die virtuelle Poststelle
Unter www.rlp-Service.de bietet Ihnen das Fachverfahren "Virtuelle Poststelle" (VPS) die Möglichkeit, sicher, vertraulich und nachvollziehbar elektronische Post mit Stellen der öffentlichen Verwaltung in Rheinland-Pfalz auszutauschen. Die Virtuelle Poststelle trägt hierbei durch die Unterstützung von Verschlüsselungsmechanismen dafür Sorge, dass übermittelte Informationen nicht unbefugt eingesehen werden können. Sie erhalten ferner automatisiert eine Mitteilung, aus der Sie erkennen können, ob Ihre Nachricht versendet und an den Empfänger übermittelt wurde.
Voraussetzung für die Versendung von Nachrichten mittels der Virtuellen Poststelle ist, dass der von Ihnen gewünschte Kommunikationspartner im rlp-Service registriert ist. Sofern Sie auch selbst von Stellen der öffentlichen Verwaltung elektronisch Post erhalten wollen, bedarf es Ihrerseits einer Zugangseröffnung. Diese können und müssen Sie dann über ihr Benutzerprofil erklären.
Wenn Sie alles der Anwendung gerecht durchgeführt haben steht der bequemen elektronischen Kommunikation nichts mehr im Wege.
Vorausgesetzt die Behörde mit der Sie kommunizieren möchten nimmt an der elektronischen Kommunikation teil. Dies müssen Sie prüfen. Hinweise dazu finden Sie im jeweiligen Impressum.
Quelle: Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz
Signaturinitiative Rheinland-Pfalz
Zur Fachanwendung virtuelle PoststelleAn wen muss ich mich wenden?- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
- Kreisverwaltung