Grundsteuerbescheide 2025

Derzeit sind längere Bearbeitungszeiten zu erwarten

Vor wenigen Tagen haben wir die Grundsteuerbescheide 2025 auf Grundlage der neuen Grundsteuerwerte, die im Rahmen der Grundsteuerreform ermittelt wurden, an alle Eigentümerinnen und Eigentümer versendet. Aufgrund dieser Reform gibt es vermehrt telefonische und schriftliche Anfragen. Daher möchten wir darauf hinweisen, dass die Erreichbarkeit der zuständigen Kolleginnen und Kollegen momentan  eingeschränkt ist. Auch schriftliche Antworten auf Anfragen können derzeit etwas länger dauern.

Bitte beachten Sie die entsprechenden Zuständigkeiten:

1.    Bei Fragen oder Einwänden zum Grundsteuermessbetrag wenden Sie sich bitte an das für Ihr Grundstück zuständige Finanzamt. Die Kontaktdaten finden Sie auf den zuvor genannten Bescheiden. Da die Bewertung und Festsetzung durch das Finanzamt erfolgt ist, können wir zu diesen Fragen keine Auskunft geben.
Mehr Infos unter: www.lfst.rlp.de

2.   Bei Fragen oder Einwänden zum Grundsteuerbescheid, insbesondere zu Zahlungen oder fehlerhaften Bescheiden, wenden Sie sich bitte an die angegebenen Kontaktdaten der Verbandsgemeindeverwaltung.

Wenn Sie Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder den Grundsteuermessbetrag eingelegt haben, wird dieses Verfahren durch den Erhalt des Grundsteuerbescheids nicht abgeschlossen. Die Grundsteuer ist dennoch fristgerecht an die Gemeinde zu zahlen.

Eigentümerwechsel / Änderungsmitteilungen

Bei einem Eigentumswechsel bleibt der bisherige Eigentümer verpflichtet, die Grundsteuer zu zahlen, bis die steuerliche Zurechnung durch das Finanzamt auf einen neuen Eigentümer erfolgt ist.

Seit Mitte Dezember erhalten wir zahlreiche Änderungsmitteilungen vom Finanzamt, die bei der Hauptveranlagung nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Da die Bearbeitung dieser Datenmengen noch etwas Zeit in Anspruch nimmt, bitten wir um Ihr Verständnis und Ihre Geduld.