Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Wahl zum 21. Bundestag und die Landratswahl statt. Rund 16.200 Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen sind zur Bundestagswahl und Landratswahl aufgerufen. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wichtige Information zur Briefwahl: Aktuell kommt es aufgrund von Verzögerungen bei DHL zu erheblichen Lieferzeiten für die Briefwahlunterlagen. Alle Briefwahlanträge werden von unserem Wahlbüro am Tag des Eingangs bearbeitet und durch unsere Boten ausgefahren.
Wir bitten alle Wahlberechtigten, die per Briefwahl abstimmen möchten und bereits Unterlagen von der Verbandsgemeinde erhalten haben, diese möglichst umgehend in einen Gemeindebriefkasten zu werfen und nicht mehr in einen Briefkasten der Deutschen Post. So kann die Verbandsgemeinde sicherstellen, dass Ihre Stimme rechtzeitig eingeht und somit noch zählt.
Der Einwurf ist Sonntag, dem 23.02., bis 17 Uhr möglich. Anschließend werden die Gemeindebriefkästen ein letztes Mal geleert. Bei später eingehenden Briefwahlunterlagen können wir nicht gewährleisten, dass diese rechtzeitig im zuständigen Wahllokal ankommen.
Haben Sie Ihren Wahlschein bereits Anfang Februar beantragt, aber bis heute noch nichts erhalten, sollten Sie schnellstmöglich in unserem Wahlbüro (am 20.02. im Bürgerhaus, ab dem 21.02. im Rathaus) einen neuen Wahlschein beantragen. Wer einen Wahlschein beantragt, aber noch keine Unterlagen erhalten hat, kann auch nicht im Wahlraum seine Stimme abgeben.
Falls Sie bisher noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten an unser Wahlbüro unter der Rufnummer 06232 656-225. Vielen Dank.
Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige, die am Wahltag:
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen haben (Eintrag im Wählerverzeichnis) und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
VERSAND / AUSGABE VON BRIEFWAHLUNTERLAGEN
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Ausgabe der Briefwahl erst ab dem 10. Februar 2025 möglich sein wird. Grund dafür ist die sehr enge Zeitschiene aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen. Die Stimmzettel für die Bundestagswahl werden erst Ende der Kalenderwoche 6 bei uns eintreffen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es angesichts der hohen Nachfrage nach Briefwahlunterlagen einige Tage dauern kann, bis Sie Ihre Unterlagen zugestellt bekommen. Auch wenn Sie auf der Wahlbenachrichtigung angekreuzt haben, dass Sie die Briefwahlunterlagen abholen möchten, werden Ihnen die Briefwahlunterlagen postalisch zugestellt. Wir bitten um Verständnis, dass wir aus organisatorischen Gründen und aufgrund der Vielzahl an bereits vorliegenden Anträgen keine Ausgabestelle einrichten können. Unsere Mitarbeitenden arbeiten mit Hochdruck daran, alle Anfragen zeitnah abzuarbeiten.
Wenn für die Hauptwahl am 23.02.2025 Briefwahl beantragt wird, werden für evtl. Stichwahlen am 16.03.2025 automatisch Briefwahlunterlagen zugestellt.
Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung abholen, steht Ihnen das Wahlbüro ab dem 10.02.2025 im Bürgerhaus Dudenhofen (Konrad-Adenauer-Platz, 67373 Dudenhofen) zu folgenden Öffnungszeiten zur Verfügung:
Montag und Dienstag von 7:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch von 7:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag von 7:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag von 7:30 – 12:00 Uhr
Ab Freitag, den 21.02.2025 befindet sich unser Wahlbüro im Bürgerbüro des Rathauses Dudenhofen (Konrad-Adenauer-Platz 6, 67373 Dudenhofen).
Sie haben auch die Möglichkeit, direkt vor Ort Ihre Stimmen abzugeben. Bitte berücksichtigen Sie bei der persönlichen Beantragung, dass es aufgrund des engen Zeitfensters zu einem erhöhten Besucheraufkommen und ggfs. zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann.
Falls Sie aufgrund plötzlicher Erkrankung am Wahlsonntag kein Wahllokal besuchen können, haben wir zusätzlich für Sie unser Wahlbüro im Rathaus Dudenhofen (Konrad-Adenauer-Platz 6, 67373 Dudenhofen) wie folgt geöffnet:
Freitag, 21.02.2025 von 15:00 - 18:00 Uhr
Samstag, 22.02.2025 von 11:00 – 12:00 Uhr
Sonntag, 23.02.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Aufgrund des sehr engen Zeitfensters raten wir, bevorzugt die Urnenwahl am Wahlsonntag im jeweiligen Wahllokal zu nutzen. So ist gewährleistet, dass Ihre Stimme am 23.02.2025 auch rechtzeitig bei der Auszählung vorliegt. Wahlbriefe, die nach dem 23.02.2025 eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
INFORMATIONEN DER DEUTSCHEN POST
Die richtige Beschriftung der Hausbriefkästen ist ein entscheidender Faktor für die Zustellung der Briefwahlunterlagen. Spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin ist der von der Deutschen Post empfohlene späteste Termin für den Einwurf des Wahlbriefs durch die Wähler/innen in einen Briefkasten oder Abgabe in einer Filiale der Deutschen Post.
INFORMATIONEN ZUM WAHLSONNTAG 23.02.2025
Am Wahlsonntag können Sie zwischen 8:00 und 18:00 Uhr in unseren barrierefreien Wahllokalen Ihre Stimmen abgeben. Ihr zuständiges Wahllokal finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung mit und halten Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass bereit.
- Link zur Briefwahl
- Verbundene Wahlbekanntmachung
- Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin des Wahlkreises 207 "Neustadt- Speyer"
- Bekanntmachung des Landeswahlleiters Rheinland-Pfalz zur Aufforderung der Einreichung von Wahlvorschlägen
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl des Bundestags und für die Landratswahl
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der/des Landrätin/Landrat des Rhein-Pfalz-Kreises
Hier finden Sie alle Infos zur Bundestagswahl:
https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html
https://www.wahlen.rlp.de/bundestagswahl
Hier finden Sie alle Infos zur Landratswahl:
https://www.rhein-pfalz-kreis.de/verwaltung-region/aktuelles/landratswahl/landratswahl-2025/
Informationen zur Verwendung und Beschaffung einer Stimmzettelschablone für Blinde und Sehbehinderte Wähler und Wählerinnen:
Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann diese – auch ohne Mitglied in einem Blindenverein zu sein – beim Landesblinden und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e. V. in Beuren, Tel.: 02637/9441375, E-Mail: info@lbsv-rlp.de anfordern.
Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zum Schutz der Bundestagswahl vor hybriden Bedrohungen einschließlich Desinformationen: